Kostenübernahme der GKV bei Implantaten

Zahnimplantate GKV

Wann und was bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei Implantaten?

Vom Grundsatz her sind Zahnimplantate bei allen GKVs eine reine Privatleistung des Versicherten weil diese Zahnversorgung nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten ist. Nur in schwer wiegenden medizinischen Ausnahmefällen (Ausnahmeindikationen: zum Beispiel Tumorerkrankungen und schwere Fehlbildungen) ist es den Krankenkassen gestattet, die Kosten für die Implantate und auch für den sichtbaren Zahnersatz auf den Implantaten zu übernehmen. Dafür muss eine unabhängige und spezielle Begutachtung erfolgen die abklärt, ob eine dieser (lt. KV sehr seltenen) Erkrankungen vorliegt.

Neue Richtlinie

Seit 2005 ist allerdings durch den Gesetzgeber für alle GKV Versicherten ein neues Bezuschussungssystem für Zahnersatz, in dem auch die Implantatversorgung mit berücksichtigt wird, eingeführt. Auf der Basis der Zuordnung von individuellen Kiefersituationen (Befunden) und der so genannten Regelversorgungen in Verbindung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Festzuschüssen kann diese Versorgung erfolgen.

Für den Versicherten bedeutet das...

Anstelle der bisherigen prozentualen Bezuschussung durch die GKV auf den angefertigten Zahnersatz (je nach Bonus 50, 60 oder 65 %), wird nun zum Beispiel für eine vorhandene Zahnlücke ein unveränderbarer Zuschuss gewährt. In welcher Form dieser Zahnersatz erfolgt spielt keine Rolle. Der Betrag ist immer gleich und Mehrkosten sind vom Versicherten selbst zu tragen. An die Stelle der prozentualen Beteiligung ist jetzt der feste Zuschuss getreten. Weiterhin gilt aber eine Bonusregelung, wenn auch in geänderter Form. Je nachdem, ob das Bonusheft über 5 oder 10 Jahre vollständig geführt wurde, erhöht sich dieser Festzuschuss um 20 oder 30 Prozent. In Härtefällen gibt es den doppelten Zuschuss, um die hohen Zahnimplantat Kosten für den Patienten weiter zu reduzieren.

Die einfache Ausführung ist immer Berechnungsgrundlage für Festzuschüsse die nach Genehmigung des Heil- und Kostenplans (HKP) gezahlt werden.

Fazit

Vom Grundsatz her werden Zahnimplantate zwar bezuschusst, jedoch hat sich für jede Form von Zahnersatz (auch Implantate) der vom Versicherten zu leistende Eigenanteil nicht verringert. In vielen Fällen ist es sogar zu einer höheren Eigenleistung gekommen.